1. Vertragsabschluss Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Quartiersbestellung vom Vermittler aufgenommen ist. Die Gastaufnahmebedingungen der TZB (im Internet unter www.kalifornien-tourismus.de und wird auf Wunsch zugesandt) sind Gegenstand dieses Vertrages. 2. Anreise: Das Feriendomizil kann in der Regel ab 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr bezogen werden. Bei abweichender Ankunftszeit bitten wir um Benachrichtigung. Am Anreisetag wird die OstseeCard vom Vermittler ausgegeben. Am Abreisetag ist das Feriendomizil bis 10.00 Uhr zu verlassen. 2. Miete: Der Mietpreis beinhaltet Verbrauchskosten für Strom, Wasser und Heizung. Der Mietpreis enthält die Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühr für das Vermittlungsbüro Tourismus-Zentrale Böhme. Für jede weitere in der Buchungsbestätigung nicht genannte Person ist ein Verbrauchskostenbeitrag von 10,00 € pro Tag und Person beim Vermittler zu entrichten. Der Vermittler handelt als Bevollmächtigter des Vermieters. Er vereinnahmt die Zahlungen des Mieters treuhänderisch für den Vermieter, behandelt sie als durchlaufende Gelder und leitet diese an den Vermieter weiter. Die Kurabgabe (OstseeCard) wird vom Vermittler an die Gemeinde weitergeleitet.
3. Mietgegenstand: Dem Mieter wird das im Mietobjekt enthaltene Mobiliar, Küche und Essgeschirr usw. gemäß dem im Objekt aushängenden Inventarverzeichnis während der Mietzeit zur Benutzung überlassen. Das Inventar ist vom Mieter pfleglich zu behandeln. Sämtliche in der Mietzeit entstandene Schäden sind von ihm zu ersetzen. Der Beweis, dass ihm oder ihn begeleitende Personen kein Verschulden trifft, obliegt dem Mieter. Er übernimmt die Haftung für verschuldungsfähige Kinder. Bei Beendigung der Mietzeit ist das Mietobjekt in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Bei Zuwiderhandlung kann ein Aufschlag auf die im Mietpreis eingeschlossene Endreinigung erhoben werden. 4. Tierhaltung: Haustiere (Hunde und Katzen) dürfen vom Mieter nicht ohne vorherige Erlaubnis durch den Vermieter im Mietobjekt gehalten werden. Bei Genehmigung wird eine zusätzliche Gebühr von 5,- € pro Tag und Tier erhoben. 5. Nichtinanspruchnahme Bei Nichtinanspruchnahme des Mietobjektes sind die vom Vermieter eingesparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Mietobjektes anzurechnen. Die eingesparten Aufwendungen betragen nach der ständigen Rechtsprechung in Deutschland 10% bei Überlassung von Ferienhäusern/-wohnungen/-appartements des vereinbarten Endpreises inkl. MwSt. 6. Haftung Der Vermieter kann den Mietvertrag bis einen Monat vor Mietbeginn kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist. Außer einer Erstattung des gezahlten Betrages ist eine weitere Haftung ausgeschlossen.
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